Steuer-Identifkationsnummer mitteilen

Anleger müssen bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen die Steuer-ID angeben, die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten haben.


Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen von Eheleuten ist auch die Steuer-ID des Ehegatten zu vermerken.


Sie haben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Steuer-ID noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar? Sie können diese unter www.bzst.de anfordern.

Steuer-ID mitteilen

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Hinweis: Die Bearbeitung eines Serviceauftrages erfolgt von Montag bis Freitag innerhalb unserer Öffnungszeiten.