Kautionsversicherung für Reise

Perfekte Absicherung für Reiseveranstalter und Reisebüros

Mit der Kautionsversicherung für Reise sind Sie und Ihre Kunden vor finanziellen Risiken geschützt. Reiseveranstalter und viele Reisebüros sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Kunden für den Fall abzusichern, dass sie als Anbieter Insolvenz anmelden müssen. Dies gilt für Reiseveranstalter sowie für Reisebüros, die Ihren Kunden neben einem Hotel weitere Leistungen wie Flüge oder Mietwagen anbieten.

Vorteile der Kautionsversicherung für Reise

  • Vertragsinformationen und Umsatzabrechnungen jederzeit online einsehen
  • Sicherungsscheine und Gütesiegel online abrufen und herunterladen
  • Transparente Preiskalkulation für Ihre Insolvenzabsicherung

So funktioniert die Kautionsversicherung für Reise

Wenn Sie Ihre Reiseleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht erfüllen können, übernimmt unser Partner R+V die Erstattung des gezahlten Reisepreises. Bei Kunden, die Ihre Reise bereits angetreten haben, sorgt die R+V für die Sicherstellung der Rückbeförderung und die Beherbergung bis zu diesem Zeitpunkt.

Sicherungsscheine als Nachweis für die Insolvenzabsicherung

Kunden, die eine Anzahlung des Reisepreises leisten, erhalten von Ihnen einen Reisesicherungsschein. Dieser dient als Nachweis für die Insolvenzabsicherung des Reisenden durch einen Kundengeldabsicherer – hier die R+V. Der Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer eine Rückerstattung des Reisepreises durch die R+V, falls Sie als Veranstalter die Reiseleitungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht erbringen können. Sie können die Sicherungsscheine ganz einfach online abrufen und herunterladen.

So ermitteln Sie Ihren Jahresbeitrag

Um den Jahresbeitrag der Kautionsversicherung für Reise zu ermitteln, multiplizieren Sie den Beitragssatz, den Sie im Versicherungsantrag finden, mit dem beitragsrelevanten Umsatz. Sollten Sie Ihr Unternehmen vor weniger als 15 Monaten gegründet haben, geben Sie bitte die Erwartung des beitragsrelevanten Umsatzes an. Der beitragsrelevante Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Mehwertsteuer besteht aus

  • Ihrem Umsatz als Reiseveranstalter,
  • Ihrem Umsatz aus Reiseleistungen, für die Sie Sicherungsscheine ausgeben,
  • Geldern, die Sie als Vermittler verbundener Reiseleistungen entgegennehmen.