Bausparvertrag von Schwäbisch Hall

Wohnglück mit Sicherheit

Sie träumen von Ihren eigenen vier Wänden? Wer seinen Traum von einer eigenen Immobilie verwirklichen möchte, braucht für eine solide Finanzierung eine gute Basis. Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall haben in den letzten 90 Jahren rund neun Millionen Eigenheim-, Umbau- oder Modernisierungsprojekte unterstützt.

Mit Bausparen jetzt den Niedrigzins für die Zukunft sichern

Eigenkapital bilden

Mit Bausparen bilden Sie gezielt Eigenkapital als Basis für Ihre Finanzierung. Je mehr Eigenkapital Sie haben, umso geringer sind der spätere Finanzierungsbedarf und die dafür anfallenden Kosten.

Fester Darlehenszins

Sichern Sie sich niedrige Darlehenszinsen für Ihre Wohnwünsche von morgen. Egal, ob Sie das Bauspardarlehen in fünf oder zehn Jahren benötigen: Sie erhalten einen Finanzierungsbaustein zu einem festen Zinssatz, der heute schon feststeht. So machen Sie sich unabhängig von der Zinsentwicklung der Bauzinsen in der Zukunft.

Flexibel sein

Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bausparvertrag zum Bauen, Kaufen, energetischen Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen. Genießen Sie Wahlfreiheit beim Bauspardarlehen – in Anspruch nehmen oder nicht.

Staatliche Förderung

Bei Berechtigung unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage. So kommen Sie schneller und günstiger an Ihr Ziel.

Mit Bausparen von Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.

Für jeden Bedarf der passende Tarif

Egal, ob bauen, kaufen, anschlussfinanzieren, modernisieren oder doch erst sparen und später finanzieren – Sie haben die Wahl.

Tarif FuchsImmo: Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren
Tarif FuchsImmo

Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.

  • Niedrigster Sollzins 0,95 Prozent pro Jahr bzw. 1,44 Prozent (Tarifvariante XS) effektiver Jahreszins* pro Jahr
  • Langfristige Sicherheit bei der Finanzierung mit der Kombination aus niedrigem Sollzins und niedriger monatlicher Rate (Tarifvariante XP)
  • Auch mit Riester-Förderung1 möglich

*Beispiel: Bauspardarlehen ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo (Tarifvariante XS)2, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 18.000 Euro.

  • Nettodarlehen ca. 22.000 Euro
  • 80 monatliche Raten3 zu je 284 Euro
  • Tilgungsdauer: 6 Jahre 8 Monate
  • Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 0,95 Prozent
  • Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,44 Prozent
  • Abschlussgebühr einmalig: 640 Euro
  • Jahresentgelt in der Sparphase: 15 Euro
  • Gesamtkosten4: ca. 1.065 Euro
  • Zu zahlender Gesamtbetrag: ca. 23.065 Euro
Tarif FuchsEco: Gezielt energetisch modernisieren
Tarif FuchsEco

Bei kurz- bis mittelfristigen Finanzierungen für energetische Modernisierungen ist der Tarif FuchsEco mit seinem Zinsvorteil bestens geeignet. Hauseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar schnell und einfach ein Blanko-Darlehen erhalten.

  • Zinsvorteil von 0,15 Prozent für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung (§ 1 Abs. 4 ABB)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen die Sparzeit auf 19 Monate durch eine Sofortaufzahlung verkürzen
Tarif FuchsStart: Erstmal sparen und später vielleicht finanzieren
Tarif FuchsStart

Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus5. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich5.

  • Sparzins inklusive Zinsplus5, 6 0,25 Prozent
  • Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen7, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger

Dreifache Förderung vom Staat

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.

Arbeitnehmersparzulage

Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen1 erfüllt sein.

So verwalten Sie Ihr Bausparkonto

Die IBAN Ihres Bausparvertrags

Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben.

Wo finde ich die Vertrags-IBAN?

Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".

Überweisung richtig ausfüllen

Abbildung Musterüberweisungsträger

1. Tragen Sie als Zahlungsempfänger "Bausparkasse Schwäb. Hall AG" ein.
2. Ihre Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Sie ermitteln sie mit dem Vertrags-IBAN-Rechner.
3. Der BIC des Zahlungsempfängers muss nicht angegeben werden.
4. Als Verwendungszweck tragen Sie den Namen des Vertragsinhabers ein.

Häufige Fragen zum Bausparvertrag

Wofür kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.

Mit welchen Kosten muss ich beim Bausparen rechnen?

Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschlussgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1,6 Prozent der Bausparsumme. Das Jahresentgelt beträgt 15 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot bzw. ein Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr bei den Wohn-Riester-Varianten in der Sparphase.

Wie kann ich Geld auf meinen Bausparvertrag einzahlen?

Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.

Was passiert, wenn ich meinen Sparbeitrag zeitweise nicht leisten kann?

Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrags als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und ist in § 2 Abs. 1 ABB geregelt. Durch eine abweichende Besparung oder ein vollständiges Aussetzen der Besparung wird der vertraglich vereinbarte monatliche Regelsparbeitrag nach § 2 Abs. 1 ABB nicht geändert. Dies gilt auch bei einem Einzugsauftrag (im Bausparantrag oder gesondert), dessen Höhe vom vereinbarten Regelsparbeitrag abweicht. Die Einhaltung des Regelsparbeitrags wird von der Bausparkasse Schwäbisch Hall aktuell in bestimmten Alttarifen überwacht.

 

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Nutzen Sie den postalischen Versandweg, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall und schicken diesen ausgefüllt zurück.

Auf elektronischem Wege können Sie entweder im Online-Banking über den Button "Wohnungsbauprämie beantragen" gehen. Oder Sie nutzen das Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall. Sind Sie hier bereits registriert, öffnet sich der Prozess zur Beantragung der Wohnungsbauprämie automatisch.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. 

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde.

Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.

Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.

  1. Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
  2. FuchsImmo (Tarifvariante XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
  3. Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
  4. Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen.
  5. Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Bei einem Wechsel von Tarifvariante XX/XY in die Varianten XP, XL, oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus und in der Variante XY entfällt der Anspruch auf den Junge-Leute-Bonus. Bei Vertragsänderungen inkl. Variantenwechsel entfällt ab Beginn des Jahres bei Tarifvariante XY zudem die Vergünstigung beim Jahresentgelt. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB").
  6. Sowohl bei Inanspruchnahme als auch bei Verzicht auf das Darlehen. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
  7. Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
  8. Zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein