Die Abgabefrist für die Steuererklärung Selbstständiger endet für das Steuerjahr 2023 am 2. September 2024. Erstellen Sie die Erklärung mit Unterstützung eines Steuerberaters, ist der Abgabetermin der 2. Juni 2025. Wenn Sie Betriebsausgaben von der Steuer absetzen möchten, sollten Sie auf eine korrekte Buchführung achten. So kann Ihr Unternehmen viel Geld sparen.
Steuererklärung für Selbstständige
Wer Betriebsausgaben korrekt ausweist, spart Steuern
Quittungen aufheben und Geld sparen
Es lohnt sich, Ausgaben für Büromaterial, Fahrtkosten sowie Kosten für Weiterbildung, Vorsorge oder Beiträge für Berufsverbände in der Steuererklärung anzugeben. Sie werden als Betriebsausgaben mit den Einnahmen verrechnet. Von einem Geschäftsessen dürfen Freiberufler beispielsweise 70 Prozent der Kosten absetzen, wenn sie einen richtig ausgefüllten Bewirtungsbeleg vorweisen. Heben Sie deshalb unbedingt Belege für diese absetzbaren Ausgaben auf. Für Selbstständige gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Trennung von privater und beruflicher Nutzung nachweisen
Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die zwischen 250 Euro und 800 Euro kosten, lassen sich in einem Jahr vollumfänglich von der Steuer absetzen. PCs und Software sind vollständig absetzbar – selbst dann, wenn die Anschaffungskosten über 800 Euro liegen. Smartphones fallen allerdings nicht unter diese Regelung. Dafür können Selbstständige den betrieblichen Anteil der Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Ebenso haben sie die Möglichkeit, häusliche Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Die Homeoffice-Pauschale gilt weiterhin. Pro Tag, den Sie von zu Hause arbeiten, können Sie fünf Euro ansetzen. Der anrechenbare Höchstbetrag liegt bei 600 Euro pro Jahr. Diese Summe zählt allerdings zu den Werbungskosten, für die sich eine Maximalpauschale von 1.000 Euro pro Jahr ansetzen lässt. Somit lohnt sich die Homeoffice-Pauschale nur für diejenigen, die mehr als 1.000 Euro Werbungskosten haben.
Abschreiben über mehrere Jahre
Berufliche Anschaffungen senken Ihre Steuerlast. Die Anschaffungskosten für Güter mit einem Nettobetrag von 150 Euro bis 1.000 Euro lassen sich über mehrere Jahre verteilt abschreiben: ein Mobiltelefon beispielsweise über fünf Jahre, Ladeneinbauten über sieben Jahre, Windkraftanlagen über 16 Jahre und Silobauten sogar über 33 Jahre. Diese und weitere Angaben finden Sie in der amtlichen Liste "Absetzung für Abnutzung" (AfA) des Bundesfinanzministeriums.
Steuererklärung am Computer ausfüllen und versenden
Für die elektronische Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm "Elster-Formular" zur Verfügung. Das Programm enthält alle elektronischen Formulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. Die Software gibt allerdings keine Hinweise darauf, wie man Steuern sparen kann. Sie weist aber den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin und hilft so, das Formular korrekt auszufüllen.
Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung
Die Einkommensteuererklärungen von Unternehmen müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, sofern die Firmen Gewinne erzielen. Dazu zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit.
Zusätzliche Anlage EÜR
Verdient ein Freiberufler mehr als 17.500 Euro jährlich, muss er zusätzlich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Diese Anlage EÜR ist der Steuererklärung beizufügen. In der Anlage lassen sich bestimmte Einnahmen und Ausgaben gesondert erfassen, zum Beispiel die private Nutzung eines Firmenwagens. Liegen die Betriebseinnahmen allerdings unter 17.500 Euro, dann reicht statt der Anlage EÜR eine glaubwürdige Übersicht der Einnahmen und Ausgaben. Der Steuerpflichtige kann sie zusammen mit der Steuererklärung formlos per Post oder elektronisch an das Finanzamt schicken.
Dauerfristverlängerung bei Quartalsabgabe
Wenn Sie verpflichtet sind, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln, können Sie bis zum 10. Februar elektronisch eine Dauerfristverlängerung beantragen. Wird der Antrag genehmigt, verlängert sich die Frist für die Abgabe der Voranmeldung jeweils um einen Monat. Die Fristverlängerung müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Fordert das Finanzamt hingegen eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung, genügt in der Regel ein einmaliger Antrag. Diesen können Sie bis zum 10. April stellen. Wird die Fristverlängerung genehmigt, gilt sie für alle dem Antrag folgenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie müssen sie dann nicht jährlich neu beantragen.
Übernahme der Daten von Vorjahren möglich
Die Finanzverwaltung unterstützt die Bürger mit der vorausgefüllten Steuererklärung. Darin sind bereits alle Daten eines Steuerpflichtigen enthalten, die das Finanzamt gespeichert hat, beispielsweise die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Konfession und Bankverbindung.
Einsammeln von Daten entfällt
Auch Daten, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben, sind in der vorausgefüllten Steuererklärung bereits enthalten. Das können Belege zur Kranken- und Pflegeversicherung, Vorsorgeaufwendungen aus Rürup-Verträgen oder Bescheinigungen über Kapitalertragssteuern sein. Der Steuerpflichtige muss diese Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder Wirtschaftsprüfer nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023